Die deutsche Siedlung in Westpreußen
im 16., 17 und 18 Jahrhundert
Von den germanischen und deutschen Siedlerwellen, die seit einem Jahrtausend vor Christi Geburt über das Weichselland dahingegangen sind, ist die zweite deutsche Ostsiedlung – die deutsche Einwanderung im 16., l7. und 18. Jahrhundert – oft genannt worden, aber nur wenig erforscht und in ihrem Gesamtverlauf bekannt. Es soll daher hier der Versuch gemacht werden, diese deutsche Siedlung an Hand noch nicht abgeschlossener Untersuchungen darzulegen und so eine – wenn auch in manchen Dingen vielleicht noch unfertige – Vorstellung von ihr zu vermitteln. Ich möchte mich dabei ausschließlich auf die ländliche Siedlung beschränken, da die Entwicklung in den Städten noch wenige. bekannt ist und erst umfangreiche Vorarbeiten nötig sind, ehe auch an sie herangegangen werden kann.
Will man sich über die Voraussetzungen der zweiten deutschen Ostsiedlung klar werden, so muss man sich zunächst die Verhältnisse vor Augen führen, welche die verheerenden Kämpfe zwischen Polen und dem Deutschen Orden im 15. Jahrhundert und insbesondere der sogenannte 13jährige Ständekrieg 1454 bis 1466 geschaffen haben.
Chroniken und Urkunden berichten wohl über Belagerungen, Kriegszüge, über Plünderungen und Verwüstungen, die während dieser Kämpfe stattgefunden haben, und es besteht kein Zweifel, dass diese Verheerungen einen außerordentlich großen Umfang hatten. Es fehlt aber an nüchternen Inventaraufnahmen – an Lustrationen und Visitationen – aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhundert, die einen genauen Einblick in die Einzelheiten der Verwüstungen gewähren. Erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhundert fangen diese Quellen an zu fließen. Wenn aber auch jetzt noch – 100 Jahre nach den verheerenden Kriegen – eine große Zahl von Dörfern wüst liegt, wenn eine ganze Anzahl von einst blühenden Siedlungen überhaupt nicht mehr genannt wird, wenn zahlreiche Dörfer, die einst mit Bauern besetzt waren, als Vorwerke und Güter auftreten, so ist das zweifellos der Beweis für den geradezu katastrophalen Umfang, den die Verwüstungen in den Kriegen des 15. Jahrhundert gehabt haben.
Einige Beispiele mögen das erläutern. Im Bezirk Bereut im mittleren Pommerellen waren die Dörfer „Mansou“ und „Klobuczin“ verschwunden und ihre Feldfluren mit Wald bewachsen. Das gleiche Schicksal hatten die Dörfer Melnitz und Lalkau, während das Dorf Dzimianen am Ende des 16. Jahrhundert nur noch aus 3 „Höfen“ bestand und 1664 als Vorwerk erwähnt wird. Das Dorf Barkoschin hatte seine gesamten bäuerlichen Bewohner eingebüßt und erscheint am Ende des 16. Jahrhundert als Vorwerk. Im Bezirk Kischau waren die Dörfer Buchholz, Annkendorf und Alt-Paleschken untergegangen. Von dem letzteren heißt es 1596, dass es einst bestanden hätte – „quondam fuit“ -, aber längst verwüstet sei und keine Bauern mehr habe. Im Bezirk Schöneck im östlichen Teil des Kreises Bereut wurde das Dorf Karnerau am Ende des 16. Jahrhundert nur noch von einigen Gärtnern – bäuerlichen Kleinsiedlern – bewohnt, während das Schulzenamt in den Besitz eines polnischen Adligen übergegangen und in ein Vorwerk verwandelt worden war. Das gleiche Schicksal hatte das Dorf Schwarzhof. Noch schwerer hatten die Besitzungen des Klosters Pelplin um Pogutken gelitten. Das Dorf Jungfernberg lag noch am Ende des 16. Jahrhundert wüst. Es wurde „Vom Kloster in ein Gut verwandelt“ und 1599 dem Danziger Bürger Georg Beyerlein in Pacht gegeben. Das Dorf Czarnikau war vollkommen verwüstet und wurde vom Kloster Pelplin erst 1597 wiederbesetzt. Vom Dorfe Waldowken war am Ende des 16. Jahrhundert keine Spur mehr vorhauden. In den Bereichen des Kreises Pr. Stargard haben die Dörfer Bobau, Dombrowken, Ponschan, Wollenthal, Riewalde, Grüneberg, Iwitzno, Bitonia, Mirotken, Reicheneck und Kon im 13jährigen Krieg den Untergang gefunden oder sind so gut wie völlig zerstört worden. Andere Siedlungen – wie Schwarzwald, Wiesenwald, Lubichow, Ossowo und Bietau haben unter den Verheerungen aufs schwerste zu leiden gehabt. Der größte Teil dieser Dörfer ist noch im 15. Jahrhundert oder zu Beginn des 16. Jahrhundert wiederaufgebaut und mit Bauern besetzt worden. Manche von ihnen lagen indessen auch noch am Ende des 16. Jahrhundert wüst da, so z.B. die Dörfer Grüneberg, Iwitzno und Bitonia, die 1565 als wüst bezeichnet werden. In Luhichow Jagen sogar noch 1587 viele Hufen wüst das gleiche war in Ossowo der Fall, und von Mirotken heißt es 1598, dass hier einst viele Bauern gesessen hätten, jetzt aber sei das Dorf längst in ein Vorwerk verwandelt worden. In den Bereichen des Kreises Dirschau sollten 1549 die Güter des Klosters Pelplin dem Diözesanbischof Andreas Zebrzydowski zur Verwaltung übergeben werden, weil sie „Verödet seien und leicht von anderen besetzt werden könnten. 1550 wurde diese Bestimmung zwar rückgängig gemacht, aber eine ganze Reihe von Klosterdörfern stand auch noch zu Beginn des 17. Jahrhundert wüst, so z.B. Roppuch, und manch ein Dorf – wie etwa die Siedlung Bohische Mühle – ist überhaupt nicht mehr aufgebaut worden.
Aber nicht nur im mittleren Pommerellen hatten die durch die Kriege des 15. Jahrhundert verursachten Verheerungen solch einen Umfang im Kulmerlande, das von den Kämpfen in einem noch höheren Maße betroffen worden ist, waren die Verheerungen in manchen Teilen noch umfangreicher.
Diese Verwüstungen bedeuten nicht nur eine Zerstörung kultureller Werte, eine Vernichtung von Siedlungen und Feldfluren, sie waren mit einem starken Verlust von Menschen verbunden, dessen Umfang sich auch nicht annähernd berechnen lässt. Vor allem ist die Schicht der Zinsbauern – die tragende Schicht des Dorfes – von der Vernichtung betroffen worden, und die Zahl der Dörfer ist nicht klein, wo gerade diese Bevölkerungsgruppe stark zusammengeschmolzen oder gar völlig ausgerottet worden ist. Zu einem Teil mag diese Vernichtung der Bauerndörfer von den adligen Grundherren durchaus begrüßt worden sein. Das hängt mit dem Auf. Schwung des Weichselhandels zusammen, der das polnische Getreide seit dem 16. Jahrhundert über Danzig den westeuropäischen Verbrauchern – vor allem Holland und England – zuführte. Der Getreidehandel veranlasste die Grundherren, ihren Eigenbetrieb zu erweitern, um selbst in erhöhtem Maße Getreide zu erzeugen. Sie haben daher vielfach wüst liegendes Bauernland zum Gutsland geschlagen oder haben selbst die Bauern von ihrer Scholle vertrieben, um ihren Eigenbetrieb zu erweitern.
Durchaus anders stellte sich die Entwicklung der Verhältnisse in den Bauerndörfern den Starosten dar, den Nutznießern und Verwaltern der ehemaligen Zinsdörfer des Deutschen Ordens, die nun in königlichen Besitz übergegangen waren. Die Einkünfte der Starosten setzten sieh zu einem großen Teil aus den Zinserträgen dieser Dörfer zusammen, und das Wüst1iegen einer großen Anzahl solcher Dörfer drückte naturgemäß diese Erträge bedeutend herab. Die Starosten waren die ersten, die noch in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhundert die Wiederbesetzung der wüsten Dörfer in Angriff nahmen. Ihrem Beispiel folgten die großen Städte, wie Thorn und Danzig, die über ausgedehnte Besitzungen verfügten, und die geistlichen Grundherren, die wie die Städte und die Starosten auf die Zuerträge aus ihren Dörfern angewiesen waren. Diese Grundherren haben noch am Ende des 16. Jahrhundert mit der Wiederbesetzung der wüst liegenden Dörfer begonnen. Zugleich fingen sie auch an, bisher unerschlossene Gebiete – wie die Weichselniederung – in den Kreis ihrer Siedlungsbestrebungen einzubeziehen.
Die bereits in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhundert beginnende Siedlungstätigkeit wurde durch die sehwedisch-polnischen Kriege des 17. Jahrhundert unterbrochen. Diese Kriege, die ihre letzte Ursache im Kampfe um die Herrschaft an der Ostsee hatten, wurden in den an die Ostsee grenzenden Ländern der polnischen und schwedischen Krone – insbesondere in Livland und Westpreußen – geführt. Zweimal hat Westpreußen im Laufe des 17. Jahrhundert die zerstörenden Wirkungen dieses Ringens zu spüren bekommen.
Im zweiten schwedisch-polnischen Kriege stießen die schwedischen Truppen, die bereits große Teile Polens besetzt hatten, im Dezember 1655 von der Drewenz her gegen Westpreußen vor. Sie eroberten in kurzer Zeit Strasbourg, Thorn und Elbing und besetzten auch jetzt wieder das ganze Land mit Ausnahme der Stadt Danzig. Diese Stellung konnten sie diesmal indessen nur kurze Zeit bi vollem Umfange halten. Als im Frühjahr 1656 in Polen eine von der katholischen Kirche angefachte Volksbewegung gegen die Schweden aufflammte, gelang es den polnischen Truppen, das Weichselland wieder zu besetzen. Die Schweden blieben auf eine verhältnismäßig schmale Operationsbasis beschränkt, vermochten aber von hier aus doch noch einmal im Frühjahr 1657 gegen Polen vorzustoßen. Erst als der Kriegsschauplatz durch den Kriegseintritt Dänemarks erweitert wurde und Karl X. Gustav sich veranlasst sah, seine Waffen gegen diesen neuen Gegner zu wenden, konnten die Polen sieh an die Wiedereroberung Westpreußens machen. Die Schweden verteidigten ihre Stellung an der Weichsel mit zäher Verbissenheit. Erst 1659 gelang es den Polen, sich Thorna zu bemächtigen, einige Monate später fiel Graudenz in ihre Hände und Ende des Jahres gelang es ihnen endlich, die Schlüsselstellung der Schweden im Weichselland – das Danziger Haupt – zu erobern. Als der Friede von Oliva 1660 geschlossen wurde, befanden sich nur noch Marienburg und Elbing in schwedischen Händen.
Wieder hatten die reichsten Teile des Weichsellandes – das Kulmerland, der Südosten Pommerellens und das Bromberger Gebiet – furchtbar unter den Kriegsereignissen gelitten. Wieder hatten Truppendurchmärsche, Belagerungen und Plünderungen große Lücken in Siedlung und Bevölkerung gerissen, und was die unmittelbaren militärischen Geschehnisse nicht berührt hatten, das wurde Ton der im Gefolge des Krieges auftretenden Pest vernichtet. Es ist kaum zu bezweifeln, dass die Verwüstungen, die durch die schwedisch-polnischen Kriege in Westpreußen angerichtet worden sind, die im 15. Jahrhundert entstandenen Zerstörungen bei weitem übertrafen.
Wie im 15. Jahrhundert wurde auch jetzt wieder vor allem die Schicht der Zins- und Scharwerksbauern betroffen. Welch einen Umfang dieser Rückgang gehabt hat, lässt sich mit einer großen Wahrscheinlichkeit aus den Visitationen und Lustrationen errechnen, die 1647, 1664 und 1667 oder 1672 durchgeführt wurden. Im Bereich des Kreises Graudenz erlitt die Schicht der Zins- und Scharwerksbauern infolge der beiden schwedisch-polnischen Kriege einen Verlust von 80-90 v.H. In den Bereichen des Kreises Kulm betrug dieser Verlust etwa 85 v.H., während die Gesamtbevölkerung einen Verlust von 50 v.H. erlitt. Im Kreise Thorn schmolz die Schicht der Zins. und Scharwerksbauern auf etwa ein Viertel ihres Umfanges zur Ordenszeit zusammen. Im Gebiet des Kreises Briesen betrug die Zahl der Einwohner im Jahre 1641 etwa 5000 bis 6000. Im Jahre 1667 oder 1672 – also nach dem zweiten schwedisch-polnischen Kriege – können in diesem Gebiet etwa 4000 Einwohner festgestellt werden. Insgesamt hat sich also die Bevölkerung in diesem Teil des Kulmerlandes infolge des zweiten schwedisch-polnischen Krieges um fast 2000 Personen – etwa um ein Drittel – vermindert. Der Verlust in der Schicht der Zins und Scharwerksbauern ist beträchtlich größer: diese Schicht ist auch im Bereich des Kreises Briesen auf einen Bruchteil ihres Bestandes vor den schwedisch-polnischen Kriegen zusammengeschmolzen. Ähnlich lagen die Verhältnisse im westlichen Teil des. Kreises Neumark. Nur der östliche Teil dieses Kreises hatte geringere Verluste aufzuweisen: hier war die Zahl der Zins- und Scharwerksbauern um die Hälfte oder ein Drittel zurückgegangen.
Kaum geringer als im Kulmerlande war der Bevölkerungsrückgang in Pommerellen, im Nakeler und Bromberger Lande. So war z. B. in der Starostei Tuchel die Zahl der Zins- und Scharwerksbauern infolge des zweiten schwedisch-polnischen Krieges in den 60er Jahren des 17. Jahrhunderts ungefähr auf etwa ein Drittel oder die Hälfte des Bestandes um die Mitte des 16. Jahrhunderts zusammengeschmolzen. Noch bedeutender war der Rückgang in den Starosteien Bordzichow, Ossieck und Pr. Stargard, wo ein großer Teil der Dörfer alle Zins- und Scharwerkshauern eingebüßt hatte. Ganz ähnlich ist das Bild, das der Rückgang der Zins- und Scharwerksbauern in den übrigen Teilen Pommerellens bietet, und man kann wohl ohne Übertreibung einen durchschnittlichen Rückgang von 60 v. H. annehmen.
Diese Rückschläge gaben der bereits am Ende des 16. Jahrhundert begonnenen Siedlungstätigkeit neue Antriebe und stellten die Starosten, die großen Städte und die geistlichen Grundherren vor neue Aufgaben. Sie wurden zum Anlass für eine wesentliche Erweiterung der Siedlungstätigkeit, da sich nun auch die adligen Grundherren in die Reihen der um eine Siedlung bemühten Großgrundbesitzer stellten.
Dazu trugen die schwedisch-polnischen Kriege vor allem durch eine Nebenwirkung bei. Der seit dem 16. Jahrhundert aufblühende Weichselhandel erlitt durch die Kriege einen tödlichen Schlag. Die Verheerungen und Verwüstungen, von denen ganz Polen betroffen war, unterbanden den Getreidebau. Die Staaten, die sich in Danzig mit Getreide versorgten, mussten sich umstellen, und als die Kriege schließlich im Frieden von Oliva 1660 ein Ende fanden, blieben die gewohnten Käufer auf dem Danziger Markt aus. Der Nordische Krieg, der den Nordosten Europas zu Beginn des 18. Jahrhundert erschütterte und der längeren Zeit auch das Weichselland heimsuchte, bereitete dem Danziger Getreidehandel dann endgültig ein Ende. Die dadurch geschädigten Grundherren erhöhten die Lasten der Bauern. Diesem Ausweg waren aber Grenzen gesetzt, als die Bauern wegen der übergroßen Lasten die Stellen verließen. Dadurch machte sich bereits am Ende des 17. Jahrhunderts und besonders im 18. Jahrhunderts ein steigender Mangel an bäuerlichen Kräften bemerkbar, wodurch dann die adligen Großgrundbesitzer gezwungen wurden, durch günstige Ansiedlungsbedingungen neue Bauern zur Ansiedlung in ihren schwach besetzten Dörfern anzuregen.
Die Bereitschaft, eine umfassende Siedlungstätigkeit in Angriff zu nehmen, gewann nun insofern eine besondere Bedeutung, als sie mit einem Wiedererstarken der deutschen Ostwanderung zusammenfiel. Diese Ostwanderung, die eigentlich nie ganz aufgehört hatte, nahm infolge einer Reihe von Erscheinungen seit dem Ende des 16. Jahrhundert einen immer größeren Umfang an. War es zuerst die immer drückender werdende Abhängigkeit von den Gutsherren, die seit dem Ende des 16. Jahrhundert zahlreiche Bauern in Pommern und in der Neumark veranlasste, Haus und Hof zu verlassen und in das benachbarte Polen abzuwandern, so trieben im 17. Jahrhundert die Erschütterungen des 30jährigen Krieges zur Auswanderung. Gerade der Umstand, dass Polen 1629 mit Gustav Adolf den Frieden zu Altmark schloss und damit eine längere Friedenszeit gewann, während in Pommern und den angrenzenden Gebieten die Kriegsfackel entzündet wurde, hat nicht unwesentlich dazu beigetragen, die Auswanderung nach Polen zu verstärken. Das mochte in um so größerem Maße der Fall sein, als inzwischen auch die Siedlungstätigkeit in Pommerellen und im Kulmerlande in Gang gekommen war und immer weitere Kreise erfasst hatte. Die den Bauern gewährten Vergünstigungen bei der Niederlassung und gelegentlich sogar eine gewisse Propaganda, die unter den einwanderungslustigen Bauern entfaltet wurde, spielten dabei als Lockmittel eine nicht zu unterschätzende Rolle. Die im 17. Jahrhundert wirksam gewordenen Antriebe zur Auswanderung wurden im 18. Jahrhundert durch neue abgelöst. Jetzt war es der von Friedrich Wilhelm aufgerichtete straffe Militär- und Beamtenstaat, der in das Leben der Untertanen oft tief eingriff und manchen zur Abwanderung bewog. Insbesondere war es das Kantonierungssystem Friedrich Wilhelms I., das so manchen veranlasste, sich vor den Werbern nach Polen in Sicherheit zu bringen.
Diese Ursachen waren mitbestimmend, um seit dem Ende des 16. Jahrhundert eine fortdauernde stärkere oder schwächere Auswanderung aus Pommern und der Neumark in Fluss zu halten, die von den Siedlungsvorhaben der Starosten und adligen Großgrundbesitzer in Pommerellen und im Kulmerlande aufgesogen wurde.
Es ist natürlich nicht möglich, die Herkunft aller in Westpreußen im Verlaufe der Siedlung im 17. und 18. Jahrhunderts angesetzten deutschen Siedlerfamilien nachzuprüfen. Wenn aber in mehreren Siedlungen des Kulmerlandes – so im Gebiet des Kreises Graudenz – im Kirchenvisitationsbericht von 1667 oder 1672 mehrfach von den ,,neuen pommerschen Siedlern“ die Rede ist, wenn die Überlieferung über die Herkunft der in der Umgebung von Rehden und Briesen in den Dörfern angesetzten deutschen Bauern ständig von einer Herkunft aus Pommern spricht, und wenn schließlich in den Dörfern des Kreises Neustettin dieselben Familiennamen vorkommen wie in den deutschen Siedlungen der Kreise Zempelburg und Wirsitz, so genügt das, um sieh eine Vorstellung von der Herkunft der Mehrzahl der in Westpreußen angesetzten deutschen Siedler zu machen.
Aber nicht nur der im Westen angrenzende neumärkisch-pommersche deutsche Siedlungsraum ist für die deutsche Einwanderung in das Weichselland von Bedeutung geworden. Auch die Tatsache, dass das Weichselland im Norden und Osten von deutschen Siedlungsgebieten begrenzt war, ist nicht ohne Einfluss auf den Verlauf der deutschen Einwanderung geblieben. Seit dem 16. Jahrhundert begannen Danziger Patrizierfamilien in der näheren und weiteren Umgebung von Danzig Grundbesitz zu erwerben. Dieser Besitz hat zeitweilig eine bedeutende Ausdehnung gehabt, und namentlich auf der Danziger Höhe ist kaum ein Gut zu nennen, dass nicht kürzere oder längere Zeit im Besitz einer Danziger Patrizierfamilie gewesen ist. Aber auch weiter ab von Danzig ist eine ganze Reihe von Gütern längere Zeit in den Händen von Danziger Patrizierfamilien gewesen, so Bohlschau, das mit Gossentin, Worle und Gowin im 17. Jahrhundert, im Besitz der Familie Schachmann war, Reinfeld, das sich im 16. Jahrhundert im Besitz der Familie Niederhof und später, zusammen mit Nestempohl, Richthof und Sulmin im Besitz der Familie Bartsch v. Demuth befand, Exau, im 16. Jahrhundert im Besitz der Rosenbergs und Zierenbergs, und endlich Zeisgendorf und Stangenberg in der Nähe von Dirschau, von denen letzteres im 16. Jahrhunderts den Familien Ferber und v. Werden, im Beginn des 18. Jahrhunderts der Familie Wichmann gehörte. Diese Danziger Familien waren bestrebt, Deutsche in ihre Umgebung zu ziehen und namentlich die Vertrauensstellungen – die Stellen der Verwalter, Pächter, aber auch der Kutscher, Gärtner und Handwerker – mit Deutschen zu besetzen. Ob sie diese Deutschen dabei aus Danzig heranzogen oder ob sie die Niederlassung von Deutschen aus anderen Teilen des deutschen Siedlungsraumes – vor allem aus dem neumärkisch-pommerschen Siedlungsgebiet – begünstigten, ist dabei von geringerer Bedeutung. Entscheidend ist die Tatsache, dass sie die Zunahme von Deutschen in ihrer Umgehung förderten und gelegentlich auch aus dem Danziger Gebiet Deutsche mitbrachten, die dauernd auf ihren Gütern Fuß fassten. In besonderem Maße war das dort der Fall, wo die Danziger Familien auch eine kirchliche Neuordnung herbeiführten, wie in Reinfeld, wo die Familie Niederhof im 16. Jahrhundert die evangelische Lehre einführte und einen evangelischen kirchlichen Mittelpunkt schuf, oder in Bohlschau, wo sowohl die Familie Schachmann, als auch die mit ihr verschwägerte Familie v. Jannewitz die evangelische Lehre begünstigten und dadurch ebenfalls die Entstehung eines evangelischen kirchlichen Mittelpunktes ermöglichten. Beide Tatsachen zusammen – die deutsche Grundherrschaft und der Rückhalt an einer evangelischen Kirche – haben dann in einem ganz besonders günstigen Maße dahin gewirkt, dass an diesen Stellen deutsche Siedler Fuß fassen und hier deutsche Siedlungsräume sich entwickeln konnten.
Bevor aber noch die Zuwanderung aus den angrenzenden deutschen Siedlungsräumen stärker in Fluß kam, setzte weichselaufwärts ein zweiter Siedlerstrom ein. Seit dem Ende des 16. Jahrhunderts ließen sich im Weichselmündungsgebiet Mennoniten aus den Niederlanden nieder. Diese Holländer verstanden es, die tiefgelegenen Flußniederungsgebiete urbar zu machen und in ertragreiche Äcker zu verwandeln. Sehr bald schon begannen sich die Mennoniten stromaufwärts auszubreiten, und die Starosten und die adligen Gutsherren, die bisher nicht nutzbare Landgebiete in der Weichselniederung besaßen, ergriffen begierig die Gelegenheit, ihre Einkommen durch Ansetzung von Mennoniten zu steigern.
Beide Siedlerströme gingen bald insofern ineinander über, als Deutsche, namentlich in den Niederungsgebieten siedelnde deutsche Hauern, die Kunst der Urbarmachung tiefliegender Fluss Niederungen von den Holländern übernahmen und sieh nun – wie die zugewanderten Niederländer als „Holländer“ bezeichnet – an der Erschließung der Weicl1selniederung beteiligten. Später sind diese Holländer auch im Binnenlande angesetzt worden, so dass im 17. und 18. Jahrhundert Holländersiedlungen nicht nur im Weichseltale, sondern in allen Teilen des Weichsellandes vorkamen.
Das immer stärkere Umsichgreifen der deutschen Siedlung bedingte es, dass Einwanderung und Binnensiedlung sich aufs engste verflochten, Während einerseits im Laufe des 17. und 18. Jahrhundert immer neue deutsche Zuwanderer aus den angrenzenden deutschen Siedlungsgebieten – aus Pommern und ans der Neumark – nach Westpreußen kamen und hier eine neue Heimstätte fanden, stießen auch die hier entstandenen älteren deutschen Siedlungen überschüssige Kräfte ab, die dann ihrerseits die Zahl der deutschen Siedler vermehrten, die bereit waren, wüst liegende Siedlungen wieder zu besetzen oder neue zu gründen.
Bei der Besetzung der Dörfer mit deutschen Bauern sind zwei Arten zu unterscheiden. Die Holländer schlossen mit dem Grundheuen, der ihnen ein Stuck Land zur Besetzung übergab, als Gesamtheit oder durch einige Vertreter einen Vertrag ab. In diesem Vertrage wurden die Bedingungen festgelegt, unter denen die Ansetzung der Bauern stattfinden sollte. Das Land ging in der Form der „Emphiteuse“, der zeitlich begrenzten Erbpacht, meist auf 20 bis 40 Jahre in die Nutzung der Siedler über. Für die Nutzung des Landes waren die Siedler zu einer jährlichen Zinsleistung verpflichtet. Außerdem hatten sie ein Einkaufsgeld, meist in der Höhe des Zinses für 1-2 Jahre, zu entrichten. Scharwerksdienste wollten die Holländer nicht übernehmen und sie suchten das auch vertraglich festzulegen. Nach Ablauf der Pachtzeit – meist schon einige Jahre vorher – wurde der Vertrag erneuert, wobei die Bedingungen erneut festgesetzt wurden und ein neues Einkaufsgeld gezahlt wurde. Von entscheidender Bedeutung für die Holländerdörfer war es, dass sich hier in Gestalt der „Nachbarschaft“ – der Gesamtheit der Bauern, der „Nachbarn“ – eine fest geschlossene Gemeinschaft entwickelte, die die Schulzen und Geschworenen wählte, die letzte Entscheidung über Recht und Ordnung hatte und sich nötigenfalls auch Eingriffe in das Leben des einzelnen „Nachbarn“ erlauben konnte. Neben einer möglichst großen Selbständigkeit in der Regelung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten legten die Holländer auf zwei Dinge großen Wert: auf die freie Ausübung ihrer Religion und auf die Errichtung einer Schule. In allen Holländerdörfern sind schon bald nach der Gründung Schulmeister angestellt worden, die die Jugend unterrichteten und an Sonntagen der „Nachbarschaft“ die Predigt vorlasen.
Diese Form der Pachtverträge wurde ursprünglich von den mennonitischen Holländern aufgebracht. Von diesen übernahmen sie die deutschen Siedler, die sich in Westpreußen niederließen, und schließlich verstand man unter einer „Holländersiedlung“ nicht mehr nur: ein tatsächlich von Holländern angelegtes Dorf, sondern jede deutsche Siedlung, die sich dieser Vertragsform bediente und damit „nach Holländerart“ – wie es gelegentlich auch heißt – gegründet wurde.
Neben der Ansetzung „nach Holländerart“ sind im Verlaufe der deutschen Siedlung auch noch Dörfer in der Art der mittelalterlichen Schulzendörfer angelegt worden. Hier war es nicht die Gemeinschaft der Siedler, die mit dem Grundherrn einen Vertragsabschluss. Die Besetzung des Dorfes wurde einem Einzelnen übertragen, der für die Heranziehung der Siedler und für ihre Unterbringung im Dorfe sorgte. Für diese Dienste erhielt er meist ein größeres Stück Land, für das er keinen oder nur einen geringfügigen Zins zu entrichten hatte, und außerdem das Schulzenamt im Dorfe. Dieses Schulzenamt war im Unterschied zu den Holländersiedlungen im erblichen Besitz der Familie des Schulzen. Auch das Besitzrecht der Bauern unterschied sich in den Schulzendörfern ganz wesentlich von den Holländersiedlungen. Waren die ,,Holländer“ im emphiteutischen Besitz – im -zeitlich begrenzten Erbpachtbesitz – ihrer Grundstücke, so saßen die Bauern in den Schulzendörfern zu Erbzinsrecht. Ihr Besitzrecht war damit wohl zeitlich nicht begrenzt und sie brauchten auch nicht wie die Holländer nach Ablauf einer Reihe von Jahren ihr Besitzrecht zu erneuern. Sie hatten aber infolgedessen auch nicht die Möglichkeit, sich in gewissen Zeitabständen von der Grundherrschaft ihre Sonderrechte bestätigen zu lassen, so dass sie in eine viel stärkere Abhängigkeit von der Gemeinschaft gerieten als die Bauern der Holländersiedlungen. Mit allen diesen Umständen hängt auch zusammen, dass in den Schulzendörfern sieh keine so starke Gemeinschaft entwickeln konnte wie in den Holländersiedlungen, so dass sie viel leichter fremden Einflüssen offen standen als die „Nachbarschaften“ der Holländerdörfer.
Neben diesen beiden Formen der Siedlung, die namentlich bei der Besetzung größerer Ortschaften in Frage kamen, ist von den Starosten vielfach einzelnen Siedlern ein Grundstück wie im Mittelalter nach kulmischem Recht „zu ewigem Besitz“ übertragen worden. Auf diese Weise entstanden sog. Lehmanneien – Lehnbesitz, der den damit Beliehenen dazu verpflichtete, gewisse Leistungen für den Kriegsdienst zu übernehmen oder einen gewissen Zins zum Unterhalt des Heeres zu zahlen. In ähnlicher Weise wurden die Beziehungen der ländlichen Gewerbetreibenden – der Müll.er und Krüger – geregelt, die ebenfalls in ein festes Besitzverhältnis zu dem von ihnen bewirtschafteten Betriebe gesetzt wurden, wobei insbesondere die Müller fast immer zu vollen Eigentümern ihrer Mühlen wurden.
Solche vertragsmäßigen Bindungen zwischen Grundherren und Siedlern haben sich aber durchaus nicht immer erhalten, und es ist anzunehmen, dass sie nicht einmal immer vorhanden gewesen sind. Die Zahl der deutschen Siedlungen, die am Ende der polnischen Herrschaft mit deutschen Bauern besetzt sind, ist nämlich ganz unvergleichlich viel größer als die Zahl der Siedlungen, für die sich Pachtverträge oder andere schriftliche Abmachungen erhalten haben. In manchen Fällen darf man wohl annehmen, dass solche Verträge ursprünglich bestanden haben, jedoch verlorengegangen sind; in einer sehr viel größeren Anzahl von Fällen wird man aber wohl vermuten müssen, dass solche vertraglichen Abmachungen nicht vorgelegen haben, die Besetzung mit deutschen Bauern vielmehr ohne eine solche, nur auf Grund einer persönlichen Abmachung stattgefunden hat. Das liegt ganz ohne Zweifel in den Fällen vor, wo in mittelalterlichen Schulzendörfern ein Teil der Höfe von neuem besetzt werden musste.
Das gilt aber sicher auch für eine große Anzahl kleinerer, neugeschaffener Siedlungen, die nicht in der Art der Holländerdörfer angelegt wurden und auch keine Schulzendörfer darstellen. Namentlich auf adligem Großgrundbesitz wird das besonders häufig vorgekommen sein. In diesen Fällen erfährt man nichts von der Entstehung einer deutschen Siedlung; nur der Tatsache, dass eine Siedlung beim Übergang unter die preußische Herrschaft im Jahre 1772 mit Bauern besetzt ist, die evangelisch sind und deutsche Namen tragen, ist dann zu entnehmen, dass hier der adlige Großgrundbesitzer oder der Starost gesiedelt und dabei auch deutsche Bauern herangezogen hat. Schließlich muss in diesem Zusammenhange auch der Deutschen gedacht werden, die sich vereinzelt In den Dörfern und auf den adligen Vorwerken niedergelassen haben, der deutschen Handwerker, der Schäfer, die oft als einzige Deutsche in rein polnischen Ortschaften auf tauchen, der Arrendatoren und vielfach auch der vereinzelt oder doch in geringer Zahl in polnischen Siedlungen lebenden deutschen Instleute oder Kätner. Hier handelt es sich zwar nicht um deutsche Siedlungen. Doch sind auch diese vereinzelten deutschen Siedler ein Ergebnis der deutschen Siedlung des 17. und 18. Jahrhundert, und sie gehen dem. Bevölkerungsbild Westpreußens am Ende der polnischen Herrschaft nicht minder das Gepräge als die größeren überwiegend oder rein deutschen Dörfer.
Der Verlauf der deutschen Siedlung im 16., l7. und 18. Jahrhundert lässt sich infolge der Lückenheftigkeit der Oberlieferung nur in großen Zügen überblicken. Die holländischen Mennoniten, die weichselaufwärts siedelten, erreichten zu Beginn des 17. Jahrhundert die Gegend von 1’horn, Bromberg und das Dobriner Land. Um die Ansetzung der Mennoniten haben sich besonders die Starosten bemüht. Die Starosten von Graudenz haben ihre auf dein linken Weicbselufer Hegenden Dörfer Gr. und Kl. Sanskau, Ge. und Kl. Lublin und Dragaß noch in den 60er und 70er Jahren des 16. Jahrhunderts mit. Mennoniten besetzt. Noch vor der Mitte des 17. Jahrhunderts folgte die Besetzung der Dörfer Gr. und Kl. Sibsau. 1564 besiedelten die Starosten von Graudenz das auf dem rechten Ufer der Weichsel liegende Dorf Wob, wo die Holländersiedlungen Gr. und Kl. Wolz entstanden. Einige Jahrzehnte später wurden die Dörfer Wossarken, Parsken, Rudak u. a. mit Mennoniten besetzt.
Die Starosten von Schwetz überließen schon 1593 Gr. Westphalen den Holländern und besetzten bald nach Beginn des 17. Jahrhunderts die Dörfer Brattwin und Neunbuben mit ihnen. Weiter südlich – in der Schwetzer Niederung – entstand schon 1540 die Mennoniten Siedlung Wintersdorf, während die Dörfer Schönau, Beckersitz und Kgl. Gulgowke vermutlich erst in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, mit mennonitischen Holländern besetzt wurden.
Ebenfalls noch am Ende des 16. Jahrhunderts, überließ der Starost von Bromberg Johann Koseielecki holländischen Mennoniten einen morastigen, mit Strauchwerk bewachsenen Grund bei Schulitz. Aus dieser Gründung, die 1596 vom polnischen König bestätigt wurde, entstand die Siedlung Langenau. Dieser ersten Holländersiedlung im Bereich.
Friedrich Stahl