Kirchenbücher und ihre Bedeutung

Schon  in der frühen Christenheit wurden Verzeichnisse von Getauften und Verstorbenen angefertigt. Im Mittelalter schrieben nur Klerus, Klöster und Bruderschaften ihre Mitglieder in Listen ein. Regelrechte Kirchenbücher wurden zuerst in Italien und Südfrankreich geführt. Im deutschsprachigen Raum ist wohl das Taufregister von Pfarrer Johann Ulrich Surgant an der St. Theodorkirche in Kl. Basel, begonnen um 1490, das älteste Kirchenbuch, während des Tridentiner Konzils wurde 1563 die Einführung von Kirchenbüchern gefordert. Doch geschah dies recht langsam und war bis zum Ende des 18. Jahrhunderts selbst in dem katholischen Österreich noch nicht völlig erreicht. In den ländlichen Gemeinden im Kulmerland wird die Führung von Kirchenbüchern bei der bischöflichen Visitation in den Jahren 1667 – 72 überprüft. In dem Protokoll wird festgehalten, dass die Kirchenbücher in der katholischen Pfarrei Lemberg im Jahre 1617 angefangen wurden. In Niezywienc beginnen sie 1651. Die ersten Kirchenbücher in Briesen, Rehden und Jablonowo werden auch aus dieser Zeit stammen. In diesen katholischen Kirchenbüchern werden auch die Taufen von Kindern evangelischer Eltern und die Trauung evangelischer Gemeindeglieder eingetragen. Nach dem damals geübten Brauch vollzogen katholische Pfarrer Taufen und Trauungen von Personen aus evangelischen Familien gegen Bezahlung von Stolgebühren. Bei evangelischen Personen finden wir die Vermerke: lutheranae sectae, acatholici und hollandi. Dies kann man in den Kirchenbüchern der katholischen Pfarrei Lemberg ab 1678 feststellen.

Ostdeutsche Landgemeinden und Kirchenspiele


Aus der Chronik des Kirchspiels Hohenkirch Kr. Briesen (Westpreußen). Teil II: 400 Jahre evangelisches Leben in seinem Bereich. Autor: Kastner, Karl. Verlag: Münster, Truso, 1981.

Rechenberg Historia